Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 01. August 2020
§1 Wirkungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden bzw. deren gesetzlichen Vertretern und LearnSolution. Die AGB werden vom Klienten durch seine Unterschrift auf dem Anmeldeformular des Lernhilfevertrages anerkannt.
Diese gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
§2 Auftragserteilung
2.1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung sind der jeweilige Lernhilfevertrag in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.
2.2 Der Klient kann LearnSolution den Lernhilfevertrag persönlich oder per Post zukommen lassen.
Mit dem Eingang gilt der vom Kunde bzw. der vom gesetzl. Vertreter unterschriebene Bildungsvertrag als angenommen und zustande gekommen.
2.3 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten werden von LearnSolution schriftlich festgehalten und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen LearnSolution und dem Klienten bzw. des gesetzlichen Vertreters.
2.4 Jede Zusatzleistung und jeder zusätzliche Beratungswunsch des Klienten, auch wenn diese mündlich vereinbart wurden, werden schriftlich festgehalten und ebenso Bestandteil der Vertragsbeziehung.
2.5 Handschriftliche Vermerke seitens der Schüler bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter auf den vertraglichen Vereinbarungen werden nicht berücksichtigt.
2.6 Korrekturarbeiten, die außerhalb der Lernhilfeeinheit anfallen, werden in Rechnung gestellt.
§3 Einhaltung der Lerneinheiten
Die im Vertrag vereinbarten Lerneinheiten finden einmal pro Woche statt um einen Lernerfolg zu erzielen. Sollte eine Lerneinheit aufgrund von Praktika, Ferien bzw. Urlaub oder Krankheit ausfallen, wird diese an einem Ausweichtermin nachgeholt, so dass mindestens 4 Lerneinheiten pro Monat stattfinden. Die Termine werden mit der jeweiligen Lehrkraft vereinbart und sind auf dem Nachweis für Lerninhalte zu vermerken.
Für die sogenannten PowerHours gilt die vereinbarten Zeit von 120/240/360 Minuten, innerhalb einer Woche, sowie für die Sommerschule.
§4 Zahlung und Fälligkeit
Jeweils zum Ende eines Kalendermonates wird die Leistung von LearnSolution in Rechnung gestellt und schriftlich per Mail mitgeteilt. Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug auf untenstehendes Konto zu überweisen. Laut §286 BGB sind wir berechtigt, bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist eine Bearbeitungsgebühr von 3,50 € in Rechnung zu stellen. Diese entsprechen den zusätzlichen Material- und Portokosten Bei erneutem Zahlungsverzug von weiteren 10 Tagen werden zusätzlich 10,- € in Rechnung gestellt.
Es besteht die Möglichkeit, den Rechnungsbetrag per SEPA-Lastschrift zu begleichen. Hierzu muss das entsprechende Mandat erteilt werden. Der Kunde ist für die entsprechende Kontodeckung verantwortlich. Anfallende Kosten durch Rücklastschrift oder mangels Kontodeckung werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher vom Erziehungsberechtigten eines minderjährigen Schülers oder vom volljährigen Schüler selbst rechtzeitig abgesagt werden, werden je nach Vertrag mit einer Lerneinheit in Rechnung gestellt.
Die Preise für die Lernhilfe im Einzelunterricht zuhause, sowie für Kurse und Seminare können jederzeit bei LearnSolution angefragt oder angefordert werden.
Wichtig: Wird die Lernhilfe über ein Schuljahr hinaus fortgesetzt, muss beachtet werden, dass sich automatisch der Stundensatz an die entsprechende Jahrgangsstufe anpasst. Die einzelnen Stundensätze sind der Preistabelle zu entnehmen.
§5 Vertragsrücktritt
5.1 Der Klient bzw. die gesetzlichen Vertreter können innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Der Rücktritt muss schriftlich und unterschrieben erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels. Sollten jedoch schon während der Widerspruchsfrist Leistungen seitens der Lernhilfelehrkraft erbracht worden sein, müssen diese vom Klienten bzw. des gesetzlichen Vertreters entsprechend bezahlt werden. Kostenlose Probestunden können nicht vereinbart werden.
5.2. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit von drei Monaten verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat, solange bis eine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende bei LearnSolution eingegangen ist.
Bis zur Beendigung der Kündigungsfrist sind die festgelegten 4 Lerneinheiten einzuhalten. Sollte eine sofortige Kündigung ohne Kündigungsfrist gewünscht werden, kann die Vereinbarung durch eine pauschale Abschlagszahlung in Höhe von 100,- € sofort beendet werden und es finden keine weiteren Einheiten mehr statt.
Ausnahmeregel: Bei Schülern, die die Lernhilfe bis zur Prüfung in Anspruch nehmen, ist keine Kündigung notwendig, die Lernhilfe endet automatisch mit den Prüfungen.
Ebenso bei befristeten Vereinbarungen wie PowerHours oder Sommerschule ist keine Kündigung notwendig, die Vereinbarung endet zum vereinbarten Datum, das der Vereinbarung zu entnehmen ist.
5.3 LearnSolution ist berechtigt einen bestehenden Vertrag aus wichtigen Gründen zu kündigen, wenn sich der Klient unsachgemäß, unverschämt und verletzend benimmt. Die bereits geleisteten Unterrichtsstunden sind vom Klienten bzw. des gesetzlichen Vertreters zu bezahlen. Dieser Vertrag muss schriftlich von LearnSolution gekündigt werden.
§6 Datenschutz und Verschwiegenheitsklausel
Alle Mitarbeiter der Firma LearnSolution sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Bildungstätigkeit bekannt gewordenen, betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten und dessen Familie Stillschweigen zu bewahren. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter der Firma LearnSolution verpflichtet, die zum Zwecke der Bildungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Ebenso verpflichten sich die Klienten bzw. die gesetzlichen Vertreter, Details aus den Bildungseinheiten nicht an Dritte weiterzugeben. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen können jederzeit bei LearnSolution eingesehen oder angefordert werden.
§7 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.
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Nachhilfe und Lernförderung im Ostalbkreis
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