Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lernhilfe im Präsenz- oder Onlineunterricht bei längerfristigen Lernhilfevereinbarungen

Gültig ab 1. Juli 2022

Wirkungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden bzw. deren gesetzlichen Vertretern und LearnSolution. Die AGB werden vom Klienten durch seine Unterschrift auf dem Anmeldeformular des Lernhilfevertrages anerkannt.

Diese gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

Auftragserteilung

Grundlagen der Geschäftsbeziehung sind der jeweilige Lernhilfevertrag in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung der Leistung festgehalten werden.

Der Klient kann LearnSolution den Lernhilfevertrag persönlich, per E-Mail oder per Post zukommen lassen.

Mit dem Eingang gilt der vom Kunde bzw. der vom gesetzl. Vertreter unterschriebene Bildungsvertrag als angenommen und zustande gekommen.

Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten werden von LearnSolution schriftlich festgehalten und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen LearnSolution und dem Klienten bzw. des gesetzlichen Vertreters.

Jede Zusatzleistung und jeder zusätzliche Beratungswunsch des Klienten, auch wenn diese mündlich vereinbart wurden, werden schriftlich festgehalten und ebenso Bestandteil der Vertragsbeziehung.

Handschriftliche Vermerke seitens der Schüler bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter auf den vertraglichen Vereinbarungen werden nicht berücksichtigt.

Einhaltung der Lerneinheiten

Schüler/Erziehungsberechtigte können pro Monat bis zu 4 Unterrichtseinheiten vereinbaren.

In der Vereinbarung wird festgehalten, ob eine Einheit 60 Minuten, 90 Minuten oder 120 Minuten dauert.

Diese 4 Lerneinheiten sind innerhalb eines Monats zu erarbeiten.

Lerneinheiten, die nicht innerhalb eines Monats erarbeitet werden, verfallen und können nicht in den Folgemonat übertragen werden

In Ausnahmefällen und in Rücksprache mit der Lehrkraft kann die vereinbarte Gesamtzeit von 240 Minuten bzw. 360 Minuten bzw. 480 Minuten innerhalb eines Monats flexibel vereinbart werden.

Sollte eine Lerneinheit aufgrund von Praktika, Ferien bzw. Urlaub oder Krankheit ausfallen und rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vor dem ursprünglichen Termin) der Lehrkraft mitgeteilt werden, wird versucht, diese an einem Ausweichtermin nachzuholen.

Dieser Ausweichtermin muss im laufenden Monat vereinbart werden und kann nicht auf den Folgemonat übertragen werden.

Wir sind bemüht, bei rechtzeitig abgesagten Terminen, wie Krankheit oder sonstige begründete Fälle, beispielsweise schulische Veranstaltungen, Praktika o. Ä.) nach vorhandener Möglichkeit Ersatzstunden zu erteilen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

Ob Lernhilfetermine, die auf einen Feiertag fallen, nachgeholt werden, entscheidet die Lernhilfekraft, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher vom Erziehungsberechtigten eines minderjährigen Schülers oder vom volljährigen Schüler selbst rechtzeitig abgesagt werden, werden mit einer vollen Lerneinheit in Rechnung gestellt und es werden keine Ersatztermine angeboten.

Nicht stattgefundene Lerneinheiten werden nicht zurückerstattet.

Wird mehr Zeit als die vorgesehenen 4 UE für die Unterstützung benötigt, wird diese anteilig dem monatlichen Fixbetrag hinzugefügt und ist separat auf der Rechnung aufgelistet.

Die Termine werden mit der jeweiligen Lehrkraft vereinbart und sind von der Lernhilfekraft in der von LearnSolution verwendeten Abrechnungssoftware SmartDirex zu vermerken.

Beginnt die Lernhilfevereinbarung in einem laufenden Monat, wird die Anzahl der Lerneinheiten für den ersten Monat individuell besprochen und abgerechnet, für die weiteren Monate gilt der monatlich vereinbarte Fixbetrag laut Preisliste.

Korrekturarbeiten, die ein Zeitfenster von 15 Minuten überschreiten und die außerhalb der Lernhilfeeinheit anfallen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

In Fällen, in denen ein Präsenzunterricht aufgrund gesetzlicher und/oder behördlicher Anordnungen oder Empfehlungen, aufgrund von Umständen, die LearnSolution nicht zu vertreten hat oder aufgrund der Erkrankung des Lehrers nicht stattfinden kann, ist es LearnSolution erlaubt, den Lernhilfeunterricht von Präsenz- auf Onlineunterricht umzustellen, soweit dies dem Auftragnehmer im Einzelfall zumutbar ist.

 

Zahlung und Fälligkeit

Jeweils zum Ende eines Kalendermonates wird die Leistung von LearnSolution in Rechnung gestellt und schriftlich per Mail mitgeteilt.

Die Bezahlung der Lernhilfe erfolgt ausschließlich über das Lastschriftverfahren. Der Rechnungsbetrag für die Lernhilfe wird spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum von Alexandra Schill – LearnSolution eingezogen unter Angabe der Referenznummer des Kunden und der Gläubiger-Identifikationsnummer DE54ZZZ00002263462.

Das entsprechende SEPA-Lastschriftmandats-Formular ist der Lernhilfevereinbarung beigefügt und ist gültig bis auf Widerruf bzw. Kündigung der Lernhilfevereinbarung.

Der Kunde ist für die entsprechende Kontodeckung verantwortlich.

Anfallende Kosten durch Rücklastschrift mangels Kontodeckung werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Diese können je nach AGB der Geldinstitute variieren.

In Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit LearnSolution ist die Zahlung per Rechnung möglich.

In solch einem Ausnahmefall ist der Rechnungsbetrag sofort und ohne Abzug auf das Konto von LearnSolution zu überweisen.

Laut §286 BGB sind wir berechtigt, bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist eine Bearbeitungsgebühr von 3,50 € in Rechnung zu stellen.

Bei erneutem Zahlungsverzug von weiteren 10 Tagen werden zusätzlich 15,- € in Rechnung gestellt.

Vertragsrücktritt

Der Klient bzw. die gesetzlichen Vertreter können innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Der Rücktritt muss schriftlich und unterschrieben erfolgen. Es gilt das Datum des Posteingangs.

Sollten jedoch schon während der Widerspruchsfrist Leistungen seitens der Lernhilfelehrkraft erbracht worden sein, sind diese vom Klienten bzw. des gesetzlichen Vertreters entsprechend zu bezahlen.

Kostenlose Probestunden können nicht vereinbart werden.

 

 

Kündigung

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat, solange bis eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende bei LearnSolution eingegangen ist.

Die Kündigung bedarf der Schriftform per Mail oder per Post, es gilt das Datum des Posteingangs.

Bis zur Beendigung der Kündigungsfrist ist die vertraglich festgelegte Anzahl von 4 Lerneinheiten pro Monat durch beide Parteien einzuhalten.

Sollte eine sofortige Kündigung ohne Kündigungsfrist gewünscht werden, kann die Vereinbarung durch eine pauschale Abschlagszahlung in Höhe von 100,- € sofort beendet werden und es finden keine weiteren Einheiten mehr statt.

Ausnahmeregel

Bei Schülern, die die Lernhilfe bis zur Prüfung in Anspruch nehmen, ist keine Kündigung notwendig, die Lernhilfe endet automatisch am Ende des Monats mit dem Ende der Prüfungen.

Der Prüfungsmonat wird je nach Anzahl der Unterrichtseinheiten anteilig verrechnet.

LearnSolution ist berechtigt einen bestehenden Vertrag aus wichtigen Gründen zu kündigen, wenn sich der Klient unsachgemäß, unverschämt und verletzend benimmt. Die bereits geleisteten Unterrichtsstunden sind vom Klienten bzw. des gesetzlichen Vertreters zu bezahlen. Dieser Vertrag muss schriftlich von LearnSolution gekündigt werden.

Datenschutz und Verschwiegenheitsklausel

Alle Mitarbeiter der Firma LearnSolution sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Bildungstätigkeit bekannt gewordenen, betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten und dessen Familie Stillschweigen zu bewahren.

Darüber hinaus sind die Mitarbeiter der Firma LearnSolution verpflichtet, die zum Zwecke der Bildungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Ebenso verpflichten sich die Klienten bzw. die gesetzlichen Vertreter, Details aus den Bildungseinheiten nicht an Dritte weiterzugeben.

Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen können jederzeit bei LearnSolution eingesehen oder angefordert werden.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lernhilfe durch PowerHours

im Online- und Präsenzunterricht

Gültig ab 1. Juli 2022

Diese beinhalten folgende Leistungen:

  • PowerHours 120
  • PowerHours 240
  • PowerHours 360
  • PowerHours 480

Die Inhalte der PowerHours, sowie die zeitlichen Möglichkeiten, sind der Angebotsbroschüre zu entnehmen.

Wirkungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden bzw. deren gesetzlichen Vertretern und LearnSolution. Die AGB werden vom Klienten durch seine Unterschrift auf dem Anmeldeformular des Lernhilfevertrages anerkannt.

Diese gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

Auftragserteilung

Grundlagen der Geschäftsbeziehung sind der jeweilige Lernhilfevertrag in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.

Der Klient kann LearnSolution den Lernhilfevertrag persönlich, per E-Mail oder per Post zukommen lassen.

Mit dem Eingang gilt der vom Kunde bzw. der vom gesetzl. Vertreter unterschriebene Bildungsvertrag als angenommen und zustande gekommen.

Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten werden von LearnSolution schriftlich festgehalten und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen LearnSolution und dem Klienten bzw. des gesetzlichen Vertreters.

Jede Zusatzleistung und jeder zusätzliche Beratungswunsch des Klienten, auch wenn diese mündlich vereinbart wurden, werden schriftlich festgehalten und ebenso Bestandteil der Vertragsbeziehung.

Handschriftliche Vermerke seitens der Schüler bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter auf den vertraglichen Vereinbarungen werden nicht berücksichtigt.

Einhaltung der Lerneinheiten

PowerHours sind kurzfristige Vereinbarungen, die es dem Schüler ermöglichen, sich vor Prüfungen und Klassenarbeiten mit wenigen Stunden die nötige Unterstützung zu holen.

PowerHours können im Präsenzunterricht beim Schüler zuhause stattfinden oder als Onlineunterricht gebucht werden.

Folgende Zeitmodelle sind möglich:

PowerHours 120 = 1Termin á 120 Minuten – Termin ist nicht teilbar

PowerHours 240 = 1 Termin á 240 Minuten – alt. teilbar in 2 Termine á 120 Minuten

PowerHours 360 = 1 Termin á 360 Minuten – alt. teilbar in 3 Termine á 120 Minuten

PowerHours 480 = 1 Termin á 480 Minuten – alt. teilbar in 4 Termine á 120 Minuten

Sollten die PowerHours in mehrere Termine aufgeteilt werden, sind diese innerhalb von 21 Tagen abzuarbeiten.

Die Termine werden im Voraus mit der Lernhilfekraft vereinbart.

Sollte ein Termin aufgrund von Praktika, Ferien bzw. Urlaub oder Krankheit ausfallen und rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vor dem ursprünglichen Termin) der Lehrkraft mitgeteilt werden, wird diese an einem Ausweichtermin nachgeholt. Dieser Ausweichtermin muss innerhalb der 21 Tage vereinbart werden.

Vereinbarte Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher vom Erziehungsberechtigten eines minderjährigen Schülers oder vom volljährigen Schüler selbst rechtzeitig abgesagt werden, gelten als gehalten, werden in Rechnung gestellt und es werden keine Ersatztermine angeboten.

Nicht stattgefundene Lerneinheiten werden nicht zurückerstattet.

Die Termine werden mit der jeweiligen Lehrkraft vereinbart und sind in der von LearnSolution verwendeten Abrechnungssoftware SmartDirex zu vermerken.

Korrekturarbeiten, die ein Zeitfenster von 15 Minuten überschreiten und die außerhalb der Lernhilfeeinheit anfallen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Rücksprache mit dem Klienten ist vorab zu treffen.

Finden die Lerneinheiten im Onlineunterricht statt, verpflichtet sich LearnSolution bzw. deren Mitarbeiter verpflichten für optimale technische Voraussetzungen zu sorgen und bieten Hilfestellung bei der Einrichtung des technischen Equipments.

Für die technischen Geräte sorgt der Schüler bzw. der Erziehungsberechtigte bei minderjährigen Schülern selbst, diese werden nicht von LearnSolution gestellt.

Zahlung und Fälligkeit

PowerHours gelten als kurzfristige und einmalige Leistungen und werden deshalb im Voraus verrechnet.

Diese werden mit einem Fixbetrag in Rechnung gestellt, der der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen ist.

Die Bezahlung der Lernhilfe erfolgt ausschließlich über das Lastschriftverfahren. Der Rechnungsbetrag für die Lernhilfe wird spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum von Alexandra Schill – LearnSolution eingezogen unter Angabe der Referenznummer des Kunden und der Gläubiger-Identifikationsnummer DE54ZZZ00002263462.

Das entsprechende SEPA-Lastschriftmandats-Formular ist der Lernhilfevereinbarung beigefügt und ist gültig bis auf Widerruf bzw. Beendigung der Lernhilfevereinbarung. Der Kunde ist für die entsprechende Kontodeckung verantwortlich.

Anfallende Kosten durch Rücklastschrift mangels Kontodeckung werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Vertragsrücktritt

Der Klient bzw. die gesetzlichen Vertreter können zu folgenden Bedingungen vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

Der Rücktritt muss schriftlich und unterschrieben erfolgen.

Es gilt das Datum des Posteingangs.

Innerhalb von 48 Stunden nach Vertragsabschluss ist der Rücktritt des Vertrages kostenlos, sofern bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Leistung seitens LearnSolution stattgefunden hat.

Wird von der Vereinbarung 48 Stunden vor der ersten Lerneinheit zurückgetreten, wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € in Rechnung gestellt.

Wird kurzfristig, also weniger als 24 Stunden vom Vertrag zurückgetreten werden 50% des Rechnungsbetrages als Ausfallpauschale in Rechnung gestellt.

Kostenlose Probestunden können nicht vereinbart werden.

Kündigung

Bei kurzfristigen Lernhilfevereinbarungen ist eine Kündigung zum Ende der Laufzeit nicht notwendig, die Vereinbarung endet automatisch zum vereinbarten Termin.

Sollten über die Vereinbarung hinaus weitere Stunden gewünscht werden erfolgt eine neue Vertragsvereinbarung zu den entsprechenden Bedingungen.

LearnSolution ist berechtigt einen bestehenden Vertrag aus wichtigen Gründen zu kündigen, wenn sich der Klient unsachgemäß, unverschämt und verletzend benimmt.

Die bereits geleisteten Unterrichtsstunden sind vom Klienten bzw. des gesetzlichen Vertreters zu bezahlen. Dieser Vertrag muss schriftlich von LearnSolution gekündigt werden.

Datenschutz und Verschwiegenheitsklausel

Alle Mitarbeiter der Firma LearnSolution sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Bildungstätigkeit bekannt gewordenen, betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten und dessen Familie Stillschweigen zu bewahren.

Darüber hinaus sind die Mitarbeiter der Firma LearnSolution verpflichtet, die zum Zwecke der Bildungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Ebenso verpflichten sich die Klienten bzw. die gesetzlichen Vertreter, Details aus den Bildungseinheiten nicht an Dritte weiterzugeben.

Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen können jederzeit bei LearnSolution eingesehen oder angefordert werden.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Lernförderung/LRS-Legasthenie-Training

mit und ohne Sprachtraining

Gültig ab 1. Juli 2022

 

Start bei Lernförderung/LRS-Legasthenie-Training ist immer nur zum Beginn eines Monats möglich.

Wirkungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden bzw. deren gesetzlichen Vertretern und LearnSolution. Die AGB werden vom Klienten durch seine Unterschrift auf dem Anmeldeformular des Lernhilfevertrages anerkannt.

Diese gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

Auftragserteilung

Grundlagen der Geschäftsbeziehung sind der jeweilige Lernhilfevertrag in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.

Der Klient kann LearnSolution den Lernhilfevertrag persönlich, per E-Mail oder per Post zukommen lassen.

Mit dem Eingang gilt der vom Kunde bzw. der vom gesetzl. Vertreter unterschriebene Bildungsvertrag als angenommen und zustande gekommen.

Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten werden von LearnSolution schriftlich festgehalten und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen LearnSolution und dem Klienten bzw. des gesetzlichen Vertreters.

Jede Zusatzleistung und jeder zusätzliche Beratungswunsch des Klienten, auch wenn diese mündlich vereinbart wurden, werden schriftlich festgehalten und ebenso Bestandteil der Vertragsbeziehung.

Handschriftliche Vermerke seitens der Schüler bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter auf den vertraglichen Vereinbarungen werden nicht berücksichtigt.

 

 

Einhaltung der Lerneinheiten

Die im Vertrag vereinbarten Lerneinheiten finden einmal pro Woche außerhalb der Schulferien statt um einen Lernerfolg zu erzielen.

notfalls in den Ferien, so dass die vereinbarten 4 UE stattfinden.

Diese 4 Lerneinheiten sind innerhalb eines Monats zu erarbeiten.

Sollte eine Lerneinheit aufgrund von Praktika, Ferien bzw. Urlaub oder Krankheit ausfallen und rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vor dem ursprünglichen Termin) der Lehrkraft mitgeteilt werden, wird versucht, diese an einem Ausweichtermin nachzuholen.

Dieser Ausweichtermin muss im laufenden Monat vereinbart werden und kann nicht auf den Folgemonat übertragen werden.

Wir sind bemüht, bei rechtzeitig abgesagten Terminen, wie Krankheit oder sonstige begründete Fälle, beispielsweise schulische Veranstaltungen, Praktika o. Ä.) nach vorhandener Möglichkeit Ersatzstunden zu erteilen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

Ob Lernhilfetermine, die auf einen Feiertag fallen, nachgeholt werden, entscheidet die Lernhilfekraft, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Die Termine werden mit der jeweiligen Lehrkraft vereinbart und sind in der von LearnSolution verwendeten Abrechnungssoftware SmartDirex zu vermerken.

Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher vom Erziehungsberechtigten eines minderjährigen Schülers oder vom volljährigen Schüler selbst rechtzeitig abgesagt werden, werden mit einer vollen Lerneinheit in Rechnung gestellt.

Für die kurzfristig abgesagten Lerneinheiten wird kein Ersatztermin angeboten.

Die speziellen Inhalte der Lernförderung bzw. des LRS-/Legasthenie-Trainings sind der Angebotsbeschreibung zu entnehmen.

Zahlung und Fälligkeit

Jeweils zum Ende eines Kalendermonates wird die Leistung von LearnSolution in Rechnung gestellt und schriftlich per Mail mitgeteilt. Für die Lernförderung bzw. LRS-/Legasthenie-Trainings wird ein monatlicher Fixbetrag in Rechnung gestellt, der der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist.

Die Bezahlung der Lernhilfe erfolgt ausschließlich über das Lastschriftverfahren. Der Rechnungsbetrag für die Lernhilfe wird spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum von Alexandra Schill – LearnSolution eingezogen unter Angabe der Referenznummer des Kunden und der Gläubiger-Identifikationsnummer DE54ZZZ00002263462.

Das entsprechende SEPA-Lastschriftmandats-Formular ist der Lernhilfevereinbarung beigefügt und ist gültig bis auf Widerruf bzw. Kündigung der Lernhilfevereinbarung. Der Kunde ist für die entsprechende Kontodeckung verantwortlich.

Anfallende Kosten durch Rücklastschrift mangels Kontodeckung werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

In Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit LearnSolution ist die Zahlung per Rechnung möglich.

In solch einem Ausnahmefall ist der Rechnungsbetrag sofort und ohne Abzug auf das Konto von LearnSolution zu überweisen.

Laut §286 BGB sind wir berechtigt, bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist eine Bearbeitungsgebühr von 3,50 € in Rechnung zu stellen.

Diese entsprechen den zusätzlichen Material- und Portokosten Bei erneutem Zahlungsverzug von weiteren 10 Tagen werden zusätzlich 15,- € in Rechnung gestellt.

Vertragsrücktritt

Der Klient bzw. die gesetzlichen Vertreter können innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Der Rücktritt muss schriftlich und unterschrieben erfolgen. Es gilt das Datum des Posteingangs. Sollten jedoch schon während der Widerspruchsfrist Leistungen seitens der Lernhilfelehrkraft erbracht worden sein, sind diese vom Klienten bzw. des gesetzlichen Vertreters entsprechend zu bezahlen.

Kostenlose Probestunden können nicht vereinbart werden.

Kündigung

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat, solange bis eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende bei LearnSolution eingegangen ist.

Sollte eine sofortige Kündigung ohne Kündigungsfrist gewünscht werden, kann die Vereinbarung durch eine pauschale Abschlagszahlung in Höhe von 150,- € sofort beendet werden und es finden keine weiteren Einheiten mehr statt.

Ausnahmeregel

Bei Schülern, die die Lernförderung bzw. LRS-/Legasthenie-Trainings bis zur Prüfung in Anspruch nehmen, ist keine Kündigung notwendig, die Lernhilfe endet automatisch mit den Prüfungen und wird im Prüfungsmonat anteilig berechnet.

LearnSolution ist berechtigt einen bestehenden Vertrag aus wichtigen Gründen zu kündigen, wenn sich der Klient unsachgemäß, unverschämt und verletzend benimmt. Die bereits geleisteten Unterrichtsstunden sind vom Klienten bzw. des gesetzlichen Vertreters zu bezahlen. Dieser Vertrag muss schriftlich von LearnSolution gekündigt werden.

Datenschutz und Verschwiegenheitsklausel

Alle Mitarbeiter der Firma LearnSolution sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Bildungstätigkeit bekannt gewordenen, betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten und dessen Familie Stillschweigen zu bewahren.

Darüber hinaus sind die Mitarbeiter der Firma LearnSolution verpflichtet, die zum Zwecke der Bildungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Ebenso verpflichten sich die Klienten bzw. die gesetzlichen Vertreter, Details aus den Bildungseinheiten nicht an Dritte weiterzugeben.

Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen können jederzeit bei LearnSolution eingesehen oder angefordert werden.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.