Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 1. Juli 2024
Lernhilfe im Präsenz- oder Onlineunterricht
Wirkungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten
Geschäftsverkehr mit dem Kunden bzw. deren gesetzlichen Vertretern und
LearnSolution. Die AGB werden vom Klienten durch seine Unterschrift auf dem
Anmeldeformular des Lernhilfevertrages anerkannt.
Diese gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
Auftragserteilung
Grundlagen der Geschäftsbeziehung sind der jeweilige Lernhilfevertrag in dem
der Leistungsumfang sowie die Vergütung der Leistung festgehalten werden.
Der Klient kann LearnSolution den Lernhilfevertrag persönlich, per E-Mail oder
per Post zukommen lassen.
Mit dem Eingang gilt der vom Kunde bzw. der vom gesetzl. Vertreter
unterschriebene Bildungsvertrag als angenommen und zustande gekommen.
Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten werden von LearnSolution
schriftlich festgehalten und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der
Vertragsbeziehung zwischen LearnSolution und dem Klienten bzw. des
gesetzlichen Vertreters.
Jede Zusatzleistung und jeder zusätzliche Beratungswunsch des Klienten, auch
wenn diese mündlich vereinbart wurden, werden schriftlich festgehalten und
ebenso Bestandteil der Vertragsbeziehung.
Handschriftliche Vermerke seitens der Schüler bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter
auf den vertraglichen Vereinbarungen werden nicht berücksichtigt.
Einhaltung der Lerneinheiten
Schüler/Erziehungsberechtigte können pro Monat bis zu 4 Unterrichtseinheiten
vereinbaren.
In der Vereinbarung wird festgehalten, ob eine Einheit 60 Minuten, 90 Minuten
oder 120 Minuten dauert.
Diese 4 Lerneinheiten sind innerhalb eines Monats zu erarbeiten.
Lerneinheiten, die nicht innerhalb eines Monats erarbeitet werden, verfallen und
können nicht in den Folgemonat übertragen werden
In Ausnahmefällen und in Rücksprache mit der Lehrkraft kann die vereinbarte
Gesamtzeit von 240 Minuten bzw. 360 Minuten bzw. 480 Minuten innerhalb eines
Monats flexibel vereinbart werden.
Sollte eine Lerneinheit aufgrund von Praktika, Ferien bzw. Urlaub oder Krankheit
ausfallen und rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vor dem ursprünglichen
Termin) der Lehrkraft mitgeteilt werden, wird versucht, diese an einem
Ausweichtermin nachzuholen.
Dieser Ausweichtermin muss im laufenden Monat vereinbart werden und kann
nicht auf den Folgemonat übertragen werden.
Fallen die regelmäßig vereinbarten Termine auf einen gesetzlichen Feiertag, ist
LearnSolution bzw. die Lernhilfekraft nicht verpflichtet, einen Ersatztermin zu
vereinbaren.
Wir sind bemüht, bei rechtzeitig abgesagten Terminen, wie Krankheit oder
sonstige begründete Fälle, beispielsweise schulische Veranstaltungen, Praktika
o. Ä.) nach vorhandener Möglichkeit Ersatzstunden zu erteilen.
Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher vom Erziehungsberechtigten
eines minderjährigen Schülers oder vom volljährigen Schüler selbst rechtzeitig
abgesagt werden, werden mit einer vollen Lerneinheit in Rechnung gestellt und
es werden keine Ersatztermine angeboten.
Nicht stattgefundene Lerneinheiten werden nicht zurückerstattet.
Wird mehr Zeit als die vorgesehenen 4 UE für die Unterstützung benötigt, wird
diese anteilig dem monatlichen Fixbetrag hinzugefügt und ist separat auf der
Rechnung aufgelistet.
Die Termine werden mit der jeweiligen Lehrkraft vereinbart und sind von der
Lernhilfekraft in der von LearnSolution verwendeten Abrechnungssoftware
SmartDirex zu vermerken.
Beginnt die Lernhilfevereinbarung in einem laufenden Monat, wird die Anzahl der
Lerneinheiten für den ersten Monat individuell besprochen und abgerechnet, für
die weiteren Monate gilt der monatlich vereinbarte Fixbetrag laut Preisliste.
Korrekturarbeiten, die ein Zeitfenster von 15 Minuten überschreiten und die
außerhalb der Lernhilfeeinheit anfallen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
In Fällen, in denen ein Präsenzunterricht aufgrund gesetzlicher und/oder
behördlicher Anordnungen oder Empfehlungen, aufgrund von Umständen, die
LearnSolution nicht zu vertreten hat oder aufgrund der Erkrankung des Lehrers
nicht stattfinden kann, ist es LearnSolution erlaubt, den Lernhilfeunterricht von
Präsenz- auf Onlineunterricht umzustellen, soweit dies dem Auftragnehmer im
Einzelfall zumutbar ist.
Zahlung und Fälligkeit
Jeweils zum Ende eines Kalendermonates wird die Leistung von LearnSolution in
Rechnung gestellt und schriftlich per Mail mitgeteilt.
Die Bezahlung der Lernhilfe erfolgt ausschließlich über das Lastschriftverfahren.
Der Rechnungsbetrag für die Lernhilfe wird spätestens 7 Tage nach
Rechnungsdatum von Alexandra Schill – LearnSolution eingezogen unter Angabe
der Referenznummer des Kunden und der Gläubiger-Identifikationsnummer
DE54ZZZ00002263462.
Das entsprechende SEPA-Lastschriftmandats-Formular ist der
Lernhilfevereinbarung beigefügt und ist gültig bis auf Widerruf bzw. Kündigung
der Lernhilfevereinbarung.
Der Kunde ist für die entsprechende Kontodeckung verantwortlich.
Anfallende Kosten durch Rücklastschrift mangels Kontodeckung werden dem
Kunden in Rechnung gestellt. Diese können je nach AGB der Geldinstitute
variieren.
In Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit LearnSolution ist die Zahlung per
Rechnung möglich.
In solch einem Ausnahmefall ist der Rechnungsbetrag sofort und ohne Abzug auf
das Konto von LearnSolution zu überweisen.
Laut §286 BGB sind wir berechtigt, bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist eine
Bearbeitungsgebühr von 3,50 € in Rechnung zu stellen.
Bei erneutem Zahlungsverzug von weiteren 10 Tagen werden zusätzlich 15,- € in
Rechnung gestellt.
Vertragsrücktritt
Der Klient bzw. die gesetzlichen Vertreter können innerhalb von 14 Tagen nach
Vertragsabschluss vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Der Rücktritt
muss schriftlich und unterschrieben erfolgen. Es gilt das Datum des
Posteingangs.
Sollten jedoch schon während der Widerspruchsfrist Leistungen seitens der
Lernhilfelehrkraft erbracht worden sein, sind diese vom Klienten bzw. des
gesetzlichen Vertreters entsprechend zu bezahlen.
Kostenlose Probestunden können nicht vereinbart werden.
Kündigung
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten verlängert sich der
Vertrag automatisch um einen weiteren Monat, solange bis eine schriftliche
Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende bei LearnSolution
eingegangen ist.
Die Kündigung bedarf der Schriftform per Mail oder per Post, es gilt das Datum
des Posteingangs.
Bis zur Beendigung der Kündigungsfrist ist die vertraglich festgelegte Anzahl von
4 Lerneinheiten pro Monat durch beide Parteien einzuhalten.
Sollte eine sofortige Kündigung ohne Kündigungsfrist gewünscht werden, kann
die Vereinbarung durch eine pauschale Abschlagszahlung in Höhe von 150,- €
sofort beendet werden und es finden keine weiteren Einheiten mehr statt.
Ausnahmeregel
Bei Schülern, die die Lernhilfe bis zur Prüfung in Anspruch nehmen, ist keine
Kündigung notwendig, die Lernhilfe endet automatisch am Ende des Monats mit
dem Ende der Prüfungen.
Der Prüfungsmonat wird je nach Anzahl der Unterrichtseinheiten anteilig
verrechnet.
LearnSolution ist berechtigt einen bestehenden Vertrag aus wichtigen Gründen
zu kündigen, wenn sich der Klient unsachgemäß, unverschämt und verletzend
benimmt. Die bereits geleisteten Unterrichtsstunden sind vom Klienten bzw. des
gesetzlichen Vertreters zu bezahlen. Dieser Vertrag muss schriftlich von
LearnSolution gekündigt werden.
Datenschutz und Verschwiegenheitsklausel
Alle Mitarbeiter der Firma LearnSolution sind verpflichtet, über alle uns im
Rahmen der Bildungstätigkeit bekannt gewordenen, betrieblichen, geschäftlichen
und privaten Angelegenheiten des Klienten und dessen Familie Stillschweigen zu
bewahren.
Darüber hinaus sind die Mitarbeiter der Firma LearnSolution verpflichtet, die zum
Zwecke der Bildungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren
und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Ebenso verpflichten sich die
Klienten bzw. die gesetzlichen Vertreter, Details aus den Bildungseinheiten nicht
an Dritte weiterzugeben.
Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen können jederzeit bei LearnSolution
eingesehen oder angefordert werden.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Regelung treten, die im
Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am
nächsten kommt.
PowerHours im Onlineunterricht
Diese beinhalten folgende Leistungen:
• PowerHours 120
• PowerHours 240
• PowerHours 360
• PowerHours 480
Die Inhalte der PowerHours, sowie die zeitlichen Möglichkeiten, sind der
Angebotsbroschüre zu entnehmen.
Wirkungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten
Geschäftsverkehr mit dem Kunden bzw. deren gesetzlichen Vertretern und
LearnSolution. Die AGB werden vom Klienten durch seine Unterschrift auf dem
Anmeldeformular des Lernhilfevertrages anerkannt.
Diese gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
Auftragserteilung
Grundlagen der Geschäftsbeziehung sind der jeweilige Lernhilfevertrag in dem
der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.
Der Klient kann LearnSolution den Lernhilfevertrag persönlich, per E-Mail oder
per Post zukommen lassen.
Mit dem Eingang gilt der vom Kunde bzw. der vom gesetzl. Vertreter
unterschriebene Bildungsvertrag als angenommen und zustande gekommen.
Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten werden von LearnSolution
schriftlich festgehalten und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der
Vertragsbeziehung zwischen LearnSolution und dem Klienten bzw. des
gesetzlichen Vertreters.
Jede Zusatzleistung und jeder zusätzliche Beratungswunsch des Klienten, auch
wenn diese mündlich vereinbart wurden, werden schriftlich festgehalten und
ebenso Bestandteil der Vertragsbeziehung.
Handschriftliche Vermerke seitens der Schüler bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter
auf den vertraglichen Vereinbarungen werden nicht berücksichtigt.
Zu beachten ist, dass die PowerHours nur in den Fächern gehalten werden
können, die auf der Vereinbarung festgehalten sind.
Außerdem können die PowerHours nur mit den Schülern/Schülerinnen und in den
Unterrichtsfächern erarbeitet werden, die vertraglich vorher vereinbart wurden.
Für jeden Schüler/jede Schülerin ist eine separate Vereinbarung auszufüllen und
zu unterschreiben.
Einhaltung der Lerneinheiten
PowerHours sind kurzfristige Vereinbarungen, die es dem Schüler/der Schülerin
ermöglichen, sich vor Prüfungen und Klassenarbeiten mit wenigen Stunden die
nötige Unterstützung zu holen.
PowerHours können ausschließlich im Onlineunterricht gebucht werden.
Folgende Zeitmodelle sind möglich:
PowerHours 120 = 1Termin á 120 Minuten – Termin ist nicht teilbar!
PowerHours 240 = 1 Termin á 240 Minuten – alt. teilbar in 2 Termine á 120 Minuten
PowerHours 360 = 1 Termin á 360 Minuten – alt. teilbar in 3 Termine á 120 Minuten
PowerHours 480 = 1 Termin á 480 Minuten – alt. teilbar in 4 Termine á 120 Minuten
Sollten die PowerHours in mehrere Termine aufgeteilt werden, sind diese
innerhalb von 21 Tagen zu erarbeiten.
Die Termine werden im Voraus mit der Lernhilfekraft vereinbart.
Sollte ein Termin aufgrund von Praktika, Ferien bzw. Urlaub oder Krankheit
ausfallen und rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vor dem ursprünglichen
Termin) der Lehrkraft mitgeteilt werden, wird diese an einem Ausweichtermin
nachgeholt. Dieser Ausweichtermin muss innerhalb der 21 Tage vereinbart
werden.
Vereinbarte Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher vom
Erziehungsberechtigten eines minderjährigen Schülers/Schülerin oder vom
volljährigen Schüler/Schülerin selbst rechtzeitig abgesagt werden, gelten als
gehalten, werden in Rechnung gestellt und es werden keine Ersatztermine
angeboten.
Nicht stattgefundene Lerneinheiten werden nicht zurückerstattet.
Die Termine werden mit der jeweiligen Lehrkraft vereinbart und sind in der von
LearnSolution verwendeten Abrechnungssoftware SmartDirex zu vermerken.
Korrekturarbeiten, die ein Zeitfenster von 15 Minuten überschreiten und die
außerhalb der Lernhilfeeinheit anfallen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Eine Rücksprache mit dem Klienten ist vorab zu treffen.
Finden die Lerneinheiten im Onlineunterricht statt, verpflichtet sich LearnSolution
bzw. deren Mitarbeiter für optimale technische Voraussetzungen und bieten
Hilfestellung bei der Einrichtung des technischen Equipments.
Für die technischen Geräte sorgt der Schüler/die Schülerin bzw. der
Erziehungsberechtigte bei minderjährigen Schülern/Schülerinnen selbst, diese
werden nicht von LearnSolution gestellt.
Zahlung und Fälligkeit
PowerHours gelten als kurzfristige und einmalige Leistungen und werden
deshalb im Voraus verrechnet.
Diese werden mit einem Fixbetrag in Rechnung gestellt, der der jeweils aktuellen
Preisliste zu entnehmen ist.
Die Bezahlung der Lernhilfe erfolgt ausschließlich über das Lastschriftverfahren.
Der Rechnungsbetrag für die Lernhilfe wird spätestens 7 Tage nach
Rechnungsdatum von Alexandra Schill – LearnSolution eingezogen unter Angabe
der Referenznummer des Kunden und der Gläubiger-Identifikationsnummer
DE54ZZZ00002263462.
Das entsprechende SEPA-Lastschriftmandats-Formular ist der
Lernhilfevereinbarung beigefügt und ist gültig bis auf Widerruf bzw. Beendigung
der Lernhilfevereinbarung. Der Kunde ist für die entsprechende Kontodeckung
verantwortlich.
Anfallende Kosten durch Rücklastschrift mangels Kontodeckung werden dem
Kunden in Rechnung gestellt.
Vertragsrücktritt
Der Klient bzw. die gesetzlichen Vertreter können zu folgenden Bedingungen vom
Widerspruchsrecht Gebrauch machen.
Der Rücktritt muss schriftlich und unterschrieben erfolgen.
Es gilt das Datum des Posteingangs.
Innerhalb von 48 Stunden nach Vertragsabschluss ist der Rücktritt des Vertrages
kostenlos, sofern bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Leistung seitens
LearnSolution stattgefunden hat.
Wird von der Vereinbarung 48 Stunden vor der ersten Lerneinheit
zurückgetreten, wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € in Rechnung gestellt.
Wird kurzfristig, also weniger als 24 Stunden vom Vertrag zurückgetreten
werden 75% des Rechnungsbetrages als Ausfallpauschale in Rechnung gestellt.
Kostenlose Probestunden können nicht vereinbart werden.
Kündigung
Bei kurzfristigen Lernhilfevereinbarungen ist eine Kündigung zum Ende der
Laufzeit nicht notwendig, die Vereinbarung endet automatisch zum vereinbarten
Termin.
Sollten über die Vereinbarung hinaus weitere Stunden gewünscht werden erfolgt
eine neue Vertragsvereinbarung zu den entsprechend gültigen Bedingungen.
LearnSolution ist berechtigt einen bestehenden Vertrag aus wichtigen Gründen
zu kündigen, wenn sich der Klient unsachgemäß, unverschämt und verletzend
benimmt.
Die bereits geleisteten Unterrichtsstunden sind vom Klienten bzw. des
gesetzlichen Vertreters zu bezahlen. Dieser Vertrag muss schriftlich von
LearnSolution gekündigt werden.
Datenschutz und Verschwiegenheitsklausel
Alle Mitarbeiter der Firma LearnSolution sind verpflichtet, über alle uns im
Rahmen der Bildungstätigkeit bekannt gewordenen, betrieblichen, geschäftlichen
und privaten Angelegenheiten des Klienten und dessen Familie Stillschweigen zu
bewahren.
Darüber hinaus sind die Mitarbeiter der Firma LearnSolution verpflichtet, die zum
Zwecke der Bildungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren
und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Ebenso verpflichten sich die
Klienten bzw. die gesetzlichen Vertreter, Details aus den Bildungseinheiten nicht
an Dritte weiterzugeben.
Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen können jederzeit bei LearnSolution
eingesehen oder angefordert werden.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Regelung treten, die im
Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am
nächsten kommt.
LRS-Legasthenie-Training im Präsenz- und Onlineunterricht
Start bei LRS-Legasthenie-Training ist immer nur zum Beginn eines Monats
möglich.
Wirkungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten
Geschäftsverkehr mit dem Kunden bzw. deren gesetzlichen Vertretern und
LearnSolution. Die AGB werden vom Klienten durch seine Unterschrift auf dem
Anmeldeformular des Lernhilfevertrages anerkannt.
Diese gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
Auftragserteilung
Grundlagen der Geschäftsbeziehung sind der jeweilige Lernhilfevertrag in dem
der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.
Der Klient kann LearnSolution den Lernhilfevertrag persönlich, per E-Mail oder
per Post zukommen lassen.
Mit dem Eingang gilt der vom Kunde bzw. der vom gesetzl. Vertreter
unterschriebene Bildungsvertrag als angenommen und zustande gekommen.
Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten werden von LearnSolution
schriftlich festgehalten und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der
Vertragsbeziehung zwischen LearnSolution und dem Klienten bzw. des
gesetzlichen Vertreters.
Jede Zusatzleistung und jeder zusätzliche Beratungswunsch des Klienten, auch
wenn diese mündlich vereinbart wurden, werden schriftlich festgehalten und
ebenso Bestandteil der Vertragsbeziehung.
Handschriftliche Vermerke seitens der Schüler bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter
auf den vertraglichen Vereinbarungen werden nicht berücksichtigt.
Einhaltung der Lerneinheiten
Die im Vertrag vereinbarten monatlichen 4 Lerneinheiten á 60 Minuten finden
einmal pro Woche statt um einen Lernerfolg zu erzielen.
Diese 4 Lerneinheiten sind innerhalb eines Monats zu erarbeiten.
Sollte eine Lerneinheit aufgrund von Praktika, Ferien bzw. Urlaub oder Krankheit
ausfallen und rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vor dem ursprünglichen
Termin) der Lehrkraft mitgeteilt werden, wird versucht, diese an einem
Ausweichtermin nachzuholen.
Dieser Ausweichtermin muss im laufenden Monat vereinbart werden und kann
nicht auf den Folgemonat übertragen werden.
Fallen die regelmäßig vereinbarten Termine auf einen gesetzlichen Feiertag, ist
LearnSolution bzw. die Lernhilfekraft nicht verpflichtet, einen Ersatztermin zu
vereinbaren.
Wir sind bemüht, bei rechtzeitig abgesagten Terminen, wie Krankheit oder
sonstige begründete Fälle, beispielsweise schulische Veranstaltungen, Praktika
o. Ä.) nach vorhandener Möglichkeit Ersatzstunden zu erteilen. Ein Anspruch
hierauf besteht jedoch nicht.
Die Termine werden mit der jeweiligen Lehrkraft vereinbart und sind in der von
LearnSolution verwendeten Abrechnungssoftware SmartDirex zu vermerken.
Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher vom Erziehungsberechtigten
eines minderjährigen Schülers oder vom volljährigen Schüler selbst rechtzeitig
abgesagt werden, werden mit einer vollen Lerneinheit in Rechnung gestellt.
Für die kurzfristig abgesagten Lerneinheiten wird kein Ersatztermin angeboten.
Die speziellen Inhalte des LRS-/Legasthenie-Trainings sind der
Angebotsbeschreibung zu entnehmen.
Zahlung und Fälligkeit
Jeweils zum Ende eines Kalendermonates wird die Leistung von LearnSolution in
Rechnung gestellt und schriftlich per Mail mitgeteilt. Für die Lernförderung bzw.
LRS-/Legasthenie-Trainings wird ein monatlicher Fixbetrag in Rechnung gestellt,
der der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist.
Die Bezahlung der Lernhilfe erfolgt ausschließlich über das Lastschriftverfahren.
Der Rechnungsbetrag für die Lernhilfe wird spätestens 7 Tage nach
Rechnungsdatum von Alexandra Schill – LearnSolution eingezogen unter Angabe
der Referenznummer des Kunden und der Gläubiger-Identifikationsnummer
DE54ZZZ00002263462.
Das entsprechende SEPA-Lastschriftmandats-Formular ist der
Lernhilfevereinbarung beigefügt und ist gültig bis auf Widerruf bzw. Kündigung
der Lernhilfevereinbarung. Der Kunde ist für die entsprechende Kontodeckung
verantwortlich.
Anfallende Kosten durch Rücklastschrift mangels Kontodeckung werden dem
Kunden in Rechnung gestellt.
In Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit LearnSolution ist die Zahlung per
Rechnung möglich.
In solch einem Ausnahmefall ist der Rechnungsbetrag sofort und ohne Abzug auf
das Konto von LearnSolution zu überweisen.
Laut §286 BGB sind wir berechtigt, bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist eine
Bearbeitungsgebühr von 3,50 € in Rechnung zu stellen.
Diese entsprechen den zusätzlichen Material- und Portokosten Bei erneutem
Zahlungsverzug von weiteren 10 Tagen werden zusätzlich 15,- € in Rechnung
gestellt.
Vertragsrücktritt
Der Klient bzw. die gesetzlichen Vertreter können innerhalb von 14 Tagen nach
Vertragsabschluss vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Der Rücktritt
muss schriftlich und unterschrieben erfolgen. Es gilt das Datum des
Posteingangs. Sollten jedoch schon während der Widerspruchsfrist Leistungen
seitens der Lernhilfelehrkraft erbracht worden sein, sind diese vom Klienten bzw.
des gesetzlichen Vertreters entsprechend zu bezahlen.
Kostenlose Probestunden können nicht vereinbart werden.
Kündigung
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten verlängert sich der
Vertrag automatisch um einen weiteren Monat, solange bis eine schriftliche
Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende bei LearnSolution
eingegangen ist.
Sollte eine sofortige Kündigung ohne Kündigungsfrist gewünscht werden, kann
die Vereinbarung durch eine pauschale Abschlagszahlung in Höhe von 150,- €
sofort beendet werden und es finden keine weiteren Einheiten mehr statt.
Ausnahmeregel
Bei Schülern, die das LRS-/Legasthenie-Training bis zur Prüfung in Anspruch
nehmen, ist keine Kündigung notwendig, die Lernhilfe endet automatisch mit den
Prüfungen und wird im Prüfungsmonat anteilig berechnet.
LearnSolution ist berechtigt einen bestehenden Vertrag aus wichtigen Gründen
zu kündigen, wenn sich der Klient unsachgemäß, unverschämt und verletzend
benimmt. Die bereits geleisteten Unterrichtsstunden sind vom Klienten bzw. des
gesetzlichen Vertreters zu bezahlen. Dieser Vertrag muss schriftlich von
LearnSolution gekündigt werden.
Datenschutz und Verschwiegenheitsklausel
Alle Mitarbeiter der Firma LearnSolution sind verpflichtet, über alle uns im
Rahmen der Bildungstätigkeit bekannt gewordenen, betrieblichen, geschäftlichen
und privaten Angelegenheiten des Klienten und dessen Familie Stillschweigen zu
bewahren.
Darüber hinaus sind die Mitarbeiter der Firma LearnSolution verpflichtet, die zum
Zwecke der Bildungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren
und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Ebenso verpflichten sich die
Klienten bzw. die gesetzlichen Vertreter, Details aus den Bildungseinheiten nicht
an Dritte weiterzugeben.
Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen können jederzeit bei LearnSolution
eingesehen oder angefordert werden.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Regelung treten, die im
Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am
nächsten kommt.